Um ohne große Umwege zur Physiotherapie zu kommen, gehen sie am besten, wie folgt vor:
- Ihr Hausarzt/Ihre Hausärztin oder ein Vertragsarzt/eine Vertragsärztin kann Ihnen eine Verordnung ausstellen. z.B. 10x 45 Min Einzelheilgymnastik und 15 Min Teilmassage oder 60 Min Einzelheilgymnastik
- Diese sollte innerhalb von 4 Wochen ab Ausstellungsdatum bei der zuständigen Krankenkasse zur Bewilligung eingereicht werden. Dies kann persönlich, per Post oder Fax bzw. E-Mail geschehen.
- Die Therapie kann mit dem Ausstellungsdatum der Verordnung beginnen. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist es jedoch sinnvoll, die Verordnung erst bei Ihrer Krankenkasse bewilligen zu lassen, da im Falle des „Nicht-Bewilligens“ keine Kosten refundiert werden können.
- Terminvereinbarungen werden am besten telefonisch vorgenommen unter
+43 (0)676 94 04 568 - Überlicherweise wird jede Behandlung direkt im Anschluss bezahlt
- Bei Abschluss der Therapie erhalten Sie Rechnungsübersicht der stattgefundenen Termine. Diese können Sie gemeinsam mit der bewilligten Verordnung bei der Krankenkasse einreichen. Der Kassenanteil ist von Kasse zu Kasse verschieden. Für genaue Auskünfte ist es sinnvoll, sich direkt bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen.
- Sollten Sie eine Zusatz-, Unfall- oder Privatversicherung haben, gibt es je nach Versicherung die Möglichkeit, die restlichen anfallenden Kosten übernehmen zu lassen. Hierfür informieren Sie sich am besten direkt bei ihrem Versicherungspartner
Es sei erwähnt, dass ich eine Wahltherapeutin bin und keinen Vertrag mit Krankenkassen habe.