Um ohne große Umwege zur Physiotherapie zu kommen, gehen sie am besten, wie folgt vor:
- Ihr Hausarzt/Ihre Hausärztin oder ein Vertragsarzt/eine Vertragsärztin kann Ihnen eine Verordnung ausstellen. z.B. 10x 45 Min Einzelheilgymnastik und 15 Min Teilmassage oder 60 Min Einzelheilgymnastik
 -  Die Therapie kann mit dem Ausstellungsdatum der Verordnung beginnen. Informieren sie sich am besten bei ihrer Krankenkasse, ob diese zu bewilligen ist. 
Bei der ÖGK gibt es aktuell keine Bewilligungspflicht. Für SVS-Versicherte sind Verordnungen sehr wohl bewilligen zu lassen.
An dieser Stelle sei erwähnt, dass Physiotherapie auch ohne Verordnung in Anspruch genommen werden kann. In diesem Fall darf allerdings kein akutes Krankheitsgeschehen bestehen und die Behandlungskosten werden nicht von der Krankenkasse übernommen. -  Terminvereinbarungen werden telefonisch vorgenommen unter 
+43 (0)676 94 04 568 - Üblicherweise wird jede Behandlung direkt im Anschluss bezahlt.
 - Bei Abschluss der Therapie erhalten Sie Rechnungsübersicht der stattgefundenen Termine. Diese können Sie gemeinsam mit der bewilligten Verordnung bei der Krankenkasse einreichen. Der Kassenanteil ist von Kasse zu Kasse verschieden. Für genaue Auskünfte ist es sinnvoll, sich direkt bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen.
 - Sollten Sie eine Zusatz-, Unfall- oder Privatversicherung haben, gibt es je nach Versicherung die Möglichkeit, die restlichen anfallenden Kosten übernehmen zu lassen. Hierfür informieren Sie sich am besten direkt bei ihrem Versicherungspartner.
 
Es sei erwähnt, dass ich eine Wahltherapeutin bin und keinen Vertrag mit Krankenkassen habe.


